Das deutsche Oberhaus des Parlaments hat ein Gesetz unterstützt, das Menschen inhaftieren könnte, die das Existenzrecht Israels verweigern, obwohl Berlin sich weigert, einen palästinensischen Staat anzuerkennen, und sein Vorgehen gegen pro-palästinensischen Aktivismus verschärft.
Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Vorschlag des Landes Hessen zu. Der Bundestag wird voraussichtlich nach der Sommerpause darüber nachdenken.
Dem Gesetz zufolge drohen jedem, der öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder die Abschaffung des Staates fordert, bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Der Vorschlag würde Israel Rechtsschutz gewähren, den Deutschland nicht auf Palästina ausdehnt. Berlin hat sich lange geweigert, einen palästinensischen Staat anzuerkennen, lieferte während des Völkermords in Gaza weiterhin Waffen an Israel und unterhielt Handelsbeziehungen trotz des israelischen Apartheidsystems und der Beschleunigung der ethnischen Säuberungen im besetzten Westjordanland.
Deutschland hat außerdem Demonstrationen, Konferenzen und kulturelle Veranstaltungen, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen, eingeschränkt.
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Experten der Vereinten Nationen warnten im Oktober letzten Jahres, dass deutsche Behörden an der anhaltenden „Unterdrückung“ palästinensischer Solidaritätsaktivisten beteiligt seien.
Vier Sonderberichterstatter und zwei unabhängige Rechtsexperten sagten, Deutschland habe „legitimen palästinensischen Solidaritätsaktivismus kriminalisiert, bestraft und unterdrückt“.
Sie sagten, die Demonstranten hätten „legitime“ Forderungen gestellt, darunter Aufrufe, „die Waffenexporte nach Israel zu stoppen, den Völkermord und die illegale israelische Besatzung zu beenden, den Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza sicherzustellen, den Staat Palästina anzuerkennen und für internationale Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen“.
Der Forschungsdienst des Bundestages warnte, dass Hesses Vorschlag voraussichtlich gegen das Grundgesetz verstoße.
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In einem im Mai abgeschlossenen Gutachten sagte er, das Gesetz könne ein „Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung“ schaffen und mit der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes kollidieren.
„Sowohl die Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel als auch die Forderung nach der Beseitigung des Staates dürften subjektive Werturteile darstellen“, heißt es in dem Bericht.
Er fügte hinzu, dass die Ausweitung einer engen Verfassungsausnahme, die Nazi-Propaganda auf Äußerungen über Israel abdeckt, „schwer zu rechtfertigen“ sei.
„Wenn dies nicht möglich ist, wäre der Verstoß gegen die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.“
Auch Amnesty International lehnte die Maßnahme ab.
„Der Schutz jüdischen Lebens ist von besonderer Bedeutung, aber diese Initiative gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit“, sagte er.
Der Linken-Abgeordnete Lukas Hoß bezeichnete den Vorschlag als „offensichtlich verfassungswidrige“ Symbolpolitik, die den Kampf gegen Antisemitismus eher untergrabe als stärke.