Deutschlands radikale Kulturschutzgesetze – artnet News

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Die geplante Reform des Kulturschutzgesetzes der Bundesregierung stößt auf heftigen Widerstand bei Kunsthändlern, Auktionshäusern und Sammlern.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kulturgüter, die einen Wert von 150.000 Euro (165.900 US-Dollar) oder mehr haben und älter als 50 Jahre sind, eine Exportlizenz erhalten müssen.

Kunstschaffende im ganzen Land haben sich über die Pläne lustig gemacht und behauptet, die Gesetzgebung würde zur Enteignung von Sammlern führen.

Tatsächlich wurden überflüssige staatliche Eingriffe als einer der Hauptgründe dafür identifiziert, dass der deutsche Kunstmarkt international nicht konkurrieren kann.

Der deutsche Rechtsrahmen behindert den Kunsthandel. Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Wallcoo.

Kulturministerin Monika Grütters nannte die Kontroverse kürzlich in einem Interview mit der FAZ „völlig übertrieben und bedauerlich“. Er verteidigte die Pläne des Staates, indem er darauf bestand, dass „der Staat nicht enteignen, keine Privatsammlungen beanspruchen und schon gar nicht einen sozialistischen Eigentumsbegriff verfolgen wird.“

Er fügte hinzu: „Die Kulturnation Deutschland ist verpflichtet, ihr Kulturgut zu sammeln und zu bewahren.“

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Der Minister wies auch Befürchtungen zurück, dass private Sammler davon abgehalten würden, wichtige Werke an deutsche Museen zu verleihen, da sie befürchteten, dass ihnen nach Ablauf der Leihfrist der Verkauf ihrer Kunstwerke im Ausland untersagt würde.

Er fuhr fort, dass „EU-Exportgenehmigungen im Kunsthandel gängige Praxis sind“ und dass die vorgeschlagene Gesetzgebung „einfach den Geltungsbereich der seit 23 Jahren geltenden Vorschriften erweitern wird.“

Auktionator Robert Ketterer kritisierte die geplanten Änderungen. Foto: Jan Roeder via FAZ

Auktionator Robert Ketterer kritisierte die geplanten Änderungen. Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Jan Roeder via FAZ.

„Im Falle einer Änderung besteht die Gefahr, dass wichtige deutsche Werke nur noch innerhalb Deutschlands verkauft und künftig nicht mehr international vermarktet werden“, sagte er.

Ketterer warnte weiter, dass „die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kauf, Verkauf und die Vermittlung von Bildkunstwerken dem deutschen Kunst- und Auktionshandel im Vergleich zur internationalen Konkurrenz erheblich schaden.“

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